Autorecht

Das Autorecht ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung zu einem umfangreichen rechtlichen Spezialgebiet geworden, gleichwohl sind eine Vielzahl von rechtlichen Fallgestaltungen bisher noch nicht abschließend geklärt. Wir sehen unsere Aufgabe darin, unseren Mandanten die erkennbaren Probleme aufzuzeigen und mit unseren Mandanten geeignete, praktikable Wege zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandantschaft zu wahren. Selbstverständlich stehen wir auch bereit, um diese gerichtlich durchzusetzen.

Kaufvertrag

Wir beraten unsere Mandanten (Autohäuser) bei der Gestaltung und Abwicklung ihrer Kaufverträge. Wir schützen vor unberechtigten Ansprüchen und treiben offene Forderungen außergerichtlich und gerichtlich bei.

Gewährleistung

Die Berechtigung von geltend gemachten Gewährleistungsansprüchen ist oft streitig. Wir beraten unsere Mandanten anhand der aktuellen höchstrichterlichen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes und führen die erforderlichen außergerichtlichen Verhandlungen und ggf. erforderliche Rechtsstreite.

Leasing

Wir begleiten unsere Mandanten bei der Abwicklung der Leasingverträge, namentlich bei der Auseinandersetzung über die Rückgabe des Leasinggegenstands. Wir führen auch hier die außergerichtliche, ggf. die gerichtliche Auseinandersetzung durch.

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